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Vereinsrecht
Verfasst: 24.02.2007, 11:15
von Rolando85
Ich hätte da mal eine Frage zum Vereinsrecht:
Grundziel ist ja die Verfolgung eines gemeinsamen Ziels...
sprich ich gründe ein Magazin wo junge Menschen Redaktionsluft schnuppern können.
Bis dahin klingt es ja ganz gut. Nun hab ich aber auch Ausgaben... Kann ich ja Mittels Werbung decken. Kein Problem.
Wenn ich für meine Arbeit auch was haben möchte, darf ich dann von meinem selbstständigen Unternehmen Rechnungen für Leistungen für den Verein ausstellen? Programmierung, Grafiken, Redaktion etc.? Weil andere Ausgaben kann ich ja auch mit dem aus den Verein "erwirtschafteten" Geld bezahlen.
und wie darf ich eigentlich als Verein zu Geld kommen. (Sponsoren, Werbebanner, Feste?) Hauptziel ist natürlich nicht der Gewinn sondern die Bekanntheit des Portals.
Würde mich wirklich sehr Interessieren, weils ja Vereine gibt, die wie Unternehmen arbeiten und das kommt mir etwas komisch vor.
RE: Vereinsrecht
Verfasst: 25.02.2007, 06:47
von MEMIL
Es kommt dir komisch vor, ist aber seit dem Vereinsgesetz 2002 nicht mehr komisch. Mit dem neuen Vereinsgesetz darf (eigentlich muss) ein Verein wie ein Unternehmen geführt werden. Der einzige Unterschied zwischen einem Verein und einem wirtschaftlichen Unternehmen ist dass der Verein kein Gewinn erzielen darf. Der Verein bezahlt in Rahmen seiner gemeinnützigen Tätigkeit keine Steuer, darf aber auch keine Steuer rückvergütet bekommen und auch keine Ausgabe in steuerrechtlichem Sinne absetzen. Dass alles im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten.
Was sich ab 2002 erheblich geändert hat, sind die Tätigkeiten, die wirtschaftlich geführt werden, wie Vereinslokal und desgleichen. Da darf der Verein sehr wohl gewinn erzielen, diese Gewinn hat mit dem Verein selbst nichts steuerlich direkt zu tun, obwohl sie nach Steuer und Abgaben in den Verein abgeführt werden können. Der Verein muss das Lokal (aber auch andere wirtschaftlichen Tätigkeiten wie eine Periodikum der verkauft wird oder eine Magazine, auch eine Internetseite die Geld eintreibt) wie ein normales Geschäft führen, Steuer bezahlen und Gewinn auch versteuern. Angestellte des Lokals dürfen eine Lohn beziehen und auch Steuer bezahlen. Dafür muss eine Konzession (unter Unständen!) beantragt werden.
Als Nichtversteuerbare Einnahme darf ein und derselbe Vereinsmitglied oder Vereinsvorstand nicht mehr als 900 Euro im Jahr beziehen. Unter welchem Titel man das bezogen hat, ist nicht so sehr relevant. In der Praxis wird es oft als Funktionsentgelt, Fahrkosten, Aufwandentschädigung genannt. Überschreitet die Auszahlung diese Schwelle, wird daraus ein Dienstverhältnis und es muss dann Sozialversicherung, Einkommensteuer bezahlt werden.
Die Tatsache dass es so viele Vereine in Österreich gibt, ist nicht damit zu begründen dass man alles tun kann ohne Steuer zu bezahlen (dass war früher so, es ist aber längst vorbei), sondern weil durch die Vereinsform kann man gewisse Tätigkeiten einfach ohne Auflagen (außer jene der Vereinspolizei) und Formalitäten führen. Man kann auch ein Vereinslokal führen, das wirklich ohne Gewinn auskommt, was nur bei Vereinen rechtlich möglich ist. Manche Einnahmen können auch als Spende verbucht werden und werden nicht versteuert, müssen aber gemeinnützig ausgegeben werden. Bei den Ausgaben ist die Situation gleich. Wird über die Grenze ausgegeben, werden die Ausgaben wie bei einem Unternehmen behandelt: als versteuerbare Lohn samt Sozialabgaben.
Das sind sehr lose Ansätze. Ich kann dir nur empfehlen ein Buchlein zu kaufen (ich mache hier keine Werbung, weil ich keine Provision bekomme). Es gibt bei Manzsche Verlag im 1. Bezirk einige interessante Werke über Vereine, aber auch im Internet, insbesondere in der Seite des Inneministeriums, kannst du Vieles übers neue Vereinsgesetz erfahren.
RE: Vereinsrecht
Verfasst: 25.02.2007, 13:20
von Rolando85
Dankeschön. Schön langsam bekomme ich einen Überblick