Rechtsschutzversicherung zahlt NICHT nach Freispruch

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Andreas9999
Beiträge: 9
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Rechtsschutzversicherung zahlt NICHT nach Freispruch

Beitrag von Andreas9999 » 23.02.2007, 11:27

Hallo an Alle!



Kurz die Vorgeschichte:

Ich bin zu unrecht wegen einer "gefährlichen Drohung" angeklagt worden. Habe mich an eine Anwältin gewandt und habe den Prozess gewonnen und bin freigesprochen worden!



Bevor der Prozess noch begann habe ich mich über mögliche Zahlungen von der Rechtsschutz informiert,damals wurde mir gesagt, das nichts bezahlt wird da es um eine vorsetzliche Tat handelt.

Nach Prozessende und meinem Freispruch, sah ich keinen Grund das die Versicherung nicht zahlt.

Somit übergab ich die Sache meinem Berater und der meinte ebenfalls das der offene Betrag übernommen werden sollte.



Zuerst kam ein Brief,dass die Versicherung (GRAWE) nichts zahlen wird. Ich beantwortete den Brief in dem ich die Begründung für das Nichtzahlen widerlegte. Nachdem ich mein Schreiben abgesendet habe, erhielt ich eine Überweisung auf mein Konto, OHNE je ein Schriftstück oder sonstiges zu erhalten. Jedoch war der Betrag nicht einmal 1/3 des gezahlten Rechnungsbetrages.



Nun hätte ich folgende Fragen:



Ist eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet nach einem Freispruch zu zahlen?



Was meint ihr was ich machen soll!?!?!?



Hoffe auf eure antworten

vielen dank

mfg

andreas








Joei121
Beiträge: 19
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Rechtsschutzversicherung zahlt NICHT nach Freispruch

Beitrag von Joei121 » 23.02.2007, 17:16

RA in den Vers.Vertrag, in die RS-Bedingungen reinschauen

eine Feststellungsklage nach § 12 Abs 3 VersVG erheben.






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