Rückgaberecht

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Rückgaberecht

Beitrag von JUSLINE » 14.05.2002, 20:51

Hallo,

ich habe ein Auto verkauft ("gekauft wie gesehen"), nach 4 Tagen kommt der Käufer und will den Wagen zurückgeben, da ein Schaden eingetreten ist. Muss ich den Wagen zurücknehmen?




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RE: Rückgaberecht

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2002, 22:21

>>> Hallo, ich habe ein Auto verkauft ("gekauft wie gesehen"), nach 4 Tagen kommt der Käufer und will den Wagen zurückgeben, da ein Schaden eingetreten ist. Muss ich den Wagen zurücknehmen? <<<



bitte präzisiere deine informationen:

- auf welchem weg hast du dein auto verkauft?

- wann ist der schaden eingetreten?

- mit welcher begründung will der käufer das auto zurück?

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RE: Rückgaberecht

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2002, 10:35

Hallo + Danke für die Antwort,

anbei die Detailinfos:

auf welchem weg hast du dein auto verkauft?

Privat, über eine Zeitungsanzeige

- wann ist der schaden eingetreten?

4 Tage nach Verkauf

- mit welcher begründung will der käufer das auto zurück?

er möchte von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen.



MfG,

TB


DorisMihokovic
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RE: Rückgaberecht

Beitrag von DorisMihokovic » 20.05.2002, 13:25

Welches Rueckgaberecht will der Kaeufer geltend machen? Wurde ein solches vereinbart? Wurde Gewaehrleistung vereinbart?

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RE: Rückgaberecht

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2002, 18:01

zuerst einmal kommt es darauf an, ob die ware schon zum zeitpunkt der übergabe einen mangel hatte. wenn nein - wie ich den schilderungen entnehme -, scheidet gewährleistung jedenfalls aus.



gewährleistung kann auch nicht vereinbart werden (gesetzliches, verschuldensunabhängiges einstehenmüssen), allenfalls eine garantie, was aber hier offensichtlich ebenfalls nicht vorliegt.



das I. hauptstück des KSchG, welches besondere rücktrittsrechte enthält, gilt nur für rechtsgeschäfte zw unternehmern und verbrauchern. hier haben nach der schilderung 2 verbraucher gehandelt.

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