Hauskauf Gewährleistung
Verfasst: 21.02.2007, 13:48
hallo,
Mein Lebensgefährte und ich haben im Oktober letzten Jahres ein Haus gekauft. Das Haus wurder nicht von privat sondern über eine Immobilienfirma verkauft und als Toprenoviertes Haus angepriesen. Bereits nach 1 Monat mussten wir den Kanal um viel Geld reinigen lassen, weil dies bei der Renovierung verabsäumt wurde. Die Kosten dafür übernahm der Verkäufer.
Ende November wurde ein neuer Kaminofen angeschlossen und bei der Abnahme durch den Rauchfangkehrer wurde uns gesagt, dass der Schornstein dringend renovierungsbedürftig sei. Wir durften ihn nicht beheizen. Nun haben wir auch noch den Schornstein sanieren lassen....wieder für viel viel Geld. Unserer Meinung nach ist das ebenfalls ein versteckter Mangel, der unter Gewährleistung vom Verkäufer zu tragen ist. Der Verkäufer stellt sich quer, weil angeblich der Kamin von einem anderen Rauchfangkehrer (Namen will er uns nicht sagen) für o.k. befunden wurde. Ausserdem handelt es sich seiner Meinung nach nicht um einen versteckten Mangel.
Das war das Problem in aller Kürze. Wie siehts hier mit der Gewährleistung aus....wie lange und wofür gilt diese?
Danke im Voraus für die Hilfe
ARDNAS
Mein Lebensgefährte und ich haben im Oktober letzten Jahres ein Haus gekauft. Das Haus wurder nicht von privat sondern über eine Immobilienfirma verkauft und als Toprenoviertes Haus angepriesen. Bereits nach 1 Monat mussten wir den Kanal um viel Geld reinigen lassen, weil dies bei der Renovierung verabsäumt wurde. Die Kosten dafür übernahm der Verkäufer.
Ende November wurde ein neuer Kaminofen angeschlossen und bei der Abnahme durch den Rauchfangkehrer wurde uns gesagt, dass der Schornstein dringend renovierungsbedürftig sei. Wir durften ihn nicht beheizen. Nun haben wir auch noch den Schornstein sanieren lassen....wieder für viel viel Geld. Unserer Meinung nach ist das ebenfalls ein versteckter Mangel, der unter Gewährleistung vom Verkäufer zu tragen ist. Der Verkäufer stellt sich quer, weil angeblich der Kamin von einem anderen Rauchfangkehrer (Namen will er uns nicht sagen) für o.k. befunden wurde. Ausserdem handelt es sich seiner Meinung nach nicht um einen versteckten Mangel.
Das war das Problem in aller Kürze. Wie siehts hier mit der Gewährleistung aus....wie lange und wofür gilt diese?
Danke im Voraus für die Hilfe
ARDNAS