Wegen eines Defekten Gas-Rohres wurde in unserem Wohnhaus das gesamte Gas abgestellt. Daraus ergibt sich das mir kein Warmwasser zur Verfügung steht.
Nun wird vorerst über das Wochenende kein Gas mehr aufgedreht, was zu Folge hat, dass ich Kostenpflichte Einrichtungn aufsuchen muss, die mir meine Tägliche hygiene, jedoch nur im eingeschränkten Maße zur verfügung stellen ( Kein rasieren o.ä. ).
Eine Reperatur über das Wochenende ist grundsätzlcih möglich aber seitens Wr. Wohnen nicht vorgesehen.
Muss mir Wr. Wohnen aus rechtlicher Sicht kosten für Einrichtungen mit Warmwasser zur Körperpflege refundieren bzw. hat die Hausverwaltung Sorge zu tragen das der Schaden umgehend behoben wird?
Ist ziemlich heavy angesichts meiner Termine am Wochenende.
Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Auf Antworten freue ich mich!
MFG
Kein Warmwasser-Wr. Wohnen
RE: Kein Warmwasser-Wr. Wohnen
Ja, ich habe einige Erfahrung damit, und muss dich gleich enttäuschen. Wie ich deine Schilderung lese, hast du so gut wie überhaupt keinen Anspruch auf absolut nichts.
Bei solchen Problemen gibt es eine Schwelle die erreicht werden muss, bevor der Mieter gegen den Vermieter Schadensersatz beanspruchen kann.
1) Muss die Schade seitens der Vermieter vorzeitig erkennbar und abwendbar sein (es war hier nicht!) oder
2) Es muss nicht vorzeitig abwendbar gewesen sein, aber der Vermieter wurde aufgefordert die Reparatur vorzunehmen und hat es nicht innerhalb von 14 Tagen seine Pflicht erfüllt (Judikatur nach Schäden in Bestandobjekte nach § 1096 ABGB), dann treten Mietzinsminderungsansprüche ein, oder
3) Egal ob es abwendbar gewesen ist oder nicht, der Vermieter muss über die Missstände informiert gewesen sein und auch auf die genaue Dimension der Schäden (Verlust der Freundin wegen verpasster Rasur, Erkältung wegen Baden mit kaltem Wasser) damit Ansprüche entstehen.
Danach, wenn -- naturgemäß in solchen lächerlichen Situationen -- der Vermieter sich weigert die Ansprüche anzuerkennen, und der Mieter auf Schadensersatz klagt, wird er (nicht der Vermieter) beim Gericht die Schäden objektiv quantifizieren und betragsmäßig erklären müssen. Natürlich muss das gesamte Vorbringen auch begründet werden. Wie?
MfG,
MEMIL
Bei solchen Problemen gibt es eine Schwelle die erreicht werden muss, bevor der Mieter gegen den Vermieter Schadensersatz beanspruchen kann.
1) Muss die Schade seitens der Vermieter vorzeitig erkennbar und abwendbar sein (es war hier nicht!) oder
2) Es muss nicht vorzeitig abwendbar gewesen sein, aber der Vermieter wurde aufgefordert die Reparatur vorzunehmen und hat es nicht innerhalb von 14 Tagen seine Pflicht erfüllt (Judikatur nach Schäden in Bestandobjekte nach § 1096 ABGB), dann treten Mietzinsminderungsansprüche ein, oder
3) Egal ob es abwendbar gewesen ist oder nicht, der Vermieter muss über die Missstände informiert gewesen sein und auch auf die genaue Dimension der Schäden (Verlust der Freundin wegen verpasster Rasur, Erkältung wegen Baden mit kaltem Wasser) damit Ansprüche entstehen.
Danach, wenn -- naturgemäß in solchen lächerlichen Situationen -- der Vermieter sich weigert die Ansprüche anzuerkennen, und der Mieter auf Schadensersatz klagt, wird er (nicht der Vermieter) beim Gericht die Schäden objektiv quantifizieren und betragsmäßig erklären müssen. Natürlich muss das gesamte Vorbringen auch begründet werden. Wie?
MfG,
MEMIL
RE: Kein Warmwasser-Wr. Wohnen
vielen lieben dank
na dann hoff ich mal das ich mir nicht den tot hole im eiswasser
schönes wochenende und viel spass unter eurer warmen dusche

na dann hoff ich mal das ich mir nicht den tot hole im eiswasser

schönes wochenende und viel spass unter eurer warmen dusche

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste