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elektronische Archivierung von Urteilen usw

Verfasst: 14.05.2002, 09:47
von JUSLINE
Wir bieten speziell für Rechtsanwälte ein Produkt, welches innerhalb kürzester Zeit die Platz und Auffindungsproblematiken von Dokumenten Geschichte werden lassen. Dokumente werden mittels Dokumentenscanner eingescannt und in einem elektronischen Archiv gespeichert. Diese Dokumente erscheinen auf Knopfdruck wieder am Bildschirm und können wieder im originalen Format ausgedruckt werden.



Meine Frage wäre, ob es rechtlich ok wäre Urteile usw nach der elektronischen Archivierung zu vernichten, oder ob man als Rechtsanwalt verpflichtet ist das Original aufzubewahren. ich wäre sehr dankbar eine Information zu bekommen. mfg Gerhard Glauninger, pro-IT


RE: elektronische Archivierung von Urteilen usw

Verfasst: 14.05.2002, 13:30
von JUSLINE
das Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwaltes bzw die Aufbewahrungspflicht ist in § 12 RAO geregelt. Diese Bestimmung ist ua auf der Jusline-HP unter Gesetze - Jusline (über Suchbegriff) abrufbar. Hinsichtlich Ihrer speziellen Frage wäre es vermutlich am zweckmäßigsten, wenn Sie eine Anfrage an eine Rechtsanwaltskammer oder den Rechtsanwaltskammertag richten.