Wir haben in der Familie die Situation, dass der Vater seinen Sohn und dessen Familie solange provoziert (öffentlich verhöhnt, verleudmet, beleidigt) bis sein Sohn ihn außer Rand vor Wut einen Fußtritt gegen den Oberschenkel versetzt hat. Der Vater hat darum gewußt, dass der Sohn psychisch erschöpft ist und deshalb leichter in Rage zu bringen ist. Sein Ziel war (was er sicher nicht zugegeben wird) ein vorzeitig an seinen Sohn ausbezahltes Erbe (er nennt es Schenkung - der Sohn hatte ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf einer Wohnung, der Eigentümer war der Vater, - damit sie der Vater verkaufen konnte (er wollte das) stimmte der Sohn zu das Veräußerungs- und Belastungsverbot streichen zu lassen) zurückzufordern.
Kurz: Der Vater hat seinen Sohn so lange provoziert, bis dieser ihm aus dem Effekt einen Fußtritt versetzte, mit der Absicht von diesem dann 100 000 Euro zurückzufordern, da er mit dem Leben des Sohnes nicht zufrieden ist. Gibt es für diese verwerfliche Handlung des Vaters auch eine Regelung?
Vielen Dank!
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