Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Basis für die Weitergabe sämtlicher Daten an den KSV 1870 bei der Unterzeichnung eines Bürgschaftsvertrages.
Folgendes soll weitergegeben werden:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Höhe der Verbindlichkeit
- Sicherungsmittel
- Rückführungsmodalitäten
- Schritte der Bank im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung, sowie den Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten
Laut meinem Verständnis ist die Bank nur dazu verpflichtet bei Kreditvergabe bzw. Übernahme einer Bürgschaft die Bonität umfassend festzustellen – um keine faulen Kredite zu vergeben. Eine Basis für die Weitergabe sämtlicher (!) Daten an eine private Datenkrake, konnte ich keine rechtliche Basis finden. Lt. meiner Bank sind die Banken jedoch gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet. Stimmt das?
- AW
Suche Gesetz für: Basis für KSV 1870
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