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Privater Autoverkauf an tandler

Verfasst: 02.02.2007, 17:46
von Brainnessel
Hallo



wollt mal hier nachfragen:

Folgende Geschichte;



Hab gestern einen Peugeot 106 und eine Vespa verkauft der Verkaufspreis lag bei 700 Euro. 600 hab ich gestern vom Verkäufer erhalten und die restlichen 100 hätte ich heute bekommen sollen. er war alleine und wir waren zu 5 das auto hatt kleine Mängel auf die ich ihm hingewiesen habe. doch heute ruft mich der an und meint er will sein geld zurück da die heizung angeblich nicht funktioniert. jetzt will er sein geld zurück. ein schriftlicher kaufvertrag wurde nicht gemacht nur mündlich mit "shake hands". er hat mir mit einer anzeige gedroht und jetzt will ich von euch bitte wissen wie weit er gehn kann oder bin ich da im recht?? soweit ich weiss besitzt er ein illegales gewerbe, autohandel( bezahlt keine steuern).



mfg

lagler Stefan


RE: Privater Autoverkauf an tandler

Verfasst: 03.02.2007, 20:36
von MEMIL
Das Geschäft ist abgescholossen und beendet! Er hat keinen Anspruch gegen dich. In Gegenteil, er muss noch 100 Euro bezahlen. Die Tatsache dass es nur mündlich abgeschlossen wurde, ändert nichts daran. Verkauft ist verkauf, Zug um Zug, Ware gegen Geld. Wenn du keine Garantie gegeben hast, ist die Sache fertig. Gebraucht Wagen kauft man wie man ihn besichtigt hat.

MfG,

MEMIL



PS: Anderes wäre wenn du das Auto als Händler verkauft hättest.


RE: Privater Autoverkauf an tandler

Verfasst: 09.02.2007, 21:42
von maximus
memil hat recht



auch mündlicher kaufvertrag ist gültig.

da privatverkauf ist der ausschluss der gewährleistung möglich.

diese wirst du ihm nicht zugesagt haben nehme ich an.



mfg

maximus