Veranstaltungsrecht

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JUSLINE
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Veranstaltungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 01.02.2007, 15:50

Hab eine Frage.

Ich bin Veranstalter eines Sportevents in NÖ.

Das Event hat vor zwei Wochen stattgefunden. Bei der Veranstaltung hatten wir eine Gaderobe bei der ein Hinweiszettel hing der auf Eigene Haftung hinwies. Außerdem wurde beim Eingang nochmal darauf hingewiesen. Für die Gaderobe wurde natürlich auch kein Geld verlangt. Leider sind einige Jacken gestohlen worden, und jetzt will man von uns Schadenersatz für einige Jacken. Haftet jetzt der Veranstalter oder der Besucher selbst?

Danke für Informationen!

Mfg Ronny



MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Veranstaltungsrecht

Beitrag von MEMIL » 14.02.2007, 20:46

Grundsätzlich haftet der Veranstalter, egal was er geschrieben hat oder nicht. Solche Hinweise haben hier nur sehr relativ Bedeutung. Zu einer Veranstaltung wo 150 Personen mit Mantel kommen, muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Besucher hereinkommen können und ihre Mantel irgendwo anhängen. Es wäre ungekehrt vergleichbar mit dem Veranstalter eines Autokinos, der den Besuchern nicht erlaubt mit den Auto ins Gelände zu fahren. Er muss dann Sitze für die Kinobesucher besorgen. Hat er die Karte als Autokino kassiert muss er Autos hereinlassen.

Hat der Veranstalter (jetzt wieder zurück zum normalen Situation) einen Raum verwendet, wo man kann mit Mantel nicht herein kommen kann, muss er die Möglichkeit zu Abnahme der Mantel zur Verfügung stellen, und er haftet auch dafür. Der Grund ist, dass er die Veranstaltung wirtschaftlich führt und für die Sicherheit auch verantwortlich ist. Anderes ist der Arzt, der in seiner Ordination eine Hinweisschild schreibt, dass "keine Haftung für Garderobe übernommen wird". Da haftet er nicht, weil er keine Veranstaltung organisiert und auch niemanden einlädt, sondern steht nur dort zur Verfügung und verlangt für den Eintritt und Benutzung des Wartraumes keinen Preis. Es wird kein Geschäft zwischen Arzt und Patient abgeschlossen, sondern nur zwischen Krankenkasse/Patient Krankenkasse/Arzt.

Schreiben bei Veranstaltung ist gut, entlastet aber nicht immer den Veranstalter. Der Sachverhalt muss genau unter die Lupe genommen werden.

MfG,

MEMIL




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