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Unterhaltsanspruch

Verfasst: 07.05.2002, 23:25
von JUSLINE
Hallo,



der Vater einer Bekannten zahlt seiner volljährigen Tochter,die außer Hause wohnt, keinen Unterhalt. Gemäß § 140 ABGB muß er Unterhalt leisten, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig ist. Da sie jedoch keine Einkünfte hat und auch keine Ausbildung, ist der Unterhaltsanspruch gegeben.

Jedoch hat sie von ihm, beim damaligen Hausverkauf, ihren Erbteil bekommen.

Meine Frage: wird der Erbteil (=Vermögen) auch in die Erwägung der Selbsterhaltungsfähigkeit miteinbezogen ?

D.h. muß sie erst das Erbe aufbrauchen, bis sie Anspruch auf Unterhalt hat ?



Gruß, Patrick