Hallo
Tatsächlich ist-zumindest aus meiner bescheidenen Sicht-
das Haftpflichtversicherung Prozesskosten die von Dritten nach einen Rechtstreit nach den Absonderungsrecht und vom MV anerkannt werden,wenn der Haftpfichtschaden noch etwas
strittig ist nicht kürzen kann
Habe in Hinterkopf eine Entscheidung OGH, die das Vorgehen der Haftpfichtversicherung als juristischen Unsinn darstellt
Schadensref. ist wohl noch in der Lernfase.
Ist jemand die OGH Entscheidung bekannt
im voraus herzlichen Dank
mfg
Joei 12
zahlungverpflichtung Haftpflichtversicherer
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