Urheberrechtsverletzung - Verfahren droht
Verfasst: 15.01.2007, 17:22
Hallo,
ich habe ein Anwaltsbrief von einen großen Softwarekonzern bekommen. In dem mir Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
"Sie hat diesen Hinweis durch Testkäufe bei Ihnen überprüft und er hat sich bestätigt. Das betreffende Beweismaterial ist bereits gesichtet und kann jederzeit dem Gericht übergeben werden."
weiters steht:
"Vorsätzliche Urheberrechtsverletztungen sind darüber hinnaus gerichtlich strafbar und sind mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bzw bei Gewerbsmäßigkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren sanktioniert.
In einem zivilrechtlichen Verfahren wäre der vorläufige Anspruch unserer Mandantin auf doppeltes angemessenes Entgelt nach § 87 Abs 3 UrhG aufgrund der Unterlizenzierung mit mehr als EUR XX.000,- zu beziffern. Hinzu kämen noch die Kosten unserer Rechtsvertretung, die Kosten des zivilrechtlichen Verfahrens und die Kosten der Urteilsveröffentlichung, welche erfahrungsgemäß an oben genannten Betrag"
Meine Fragen sind, was habe ich nun zu befürchten wie soll ich mich am besten verhalten?
Denkt ihr bekomme ich dadurch Schulden die ich mein lebenlang abarbeiten muss?
Kann ich die Schulden im Knast absitzen?
Zu meiner Person, ich bin 16, Schüler einer AHS (7.Klasse) und habe einen ausgezeichneten Schulerfolg (falls das irgendeine Rolle spielt ^^)
ich habe ein Anwaltsbrief von einen großen Softwarekonzern bekommen. In dem mir Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
"Sie hat diesen Hinweis durch Testkäufe bei Ihnen überprüft und er hat sich bestätigt. Das betreffende Beweismaterial ist bereits gesichtet und kann jederzeit dem Gericht übergeben werden."
weiters steht:
"Vorsätzliche Urheberrechtsverletztungen sind darüber hinnaus gerichtlich strafbar und sind mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bzw bei Gewerbsmäßigkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren sanktioniert.
In einem zivilrechtlichen Verfahren wäre der vorläufige Anspruch unserer Mandantin auf doppeltes angemessenes Entgelt nach § 87 Abs 3 UrhG aufgrund der Unterlizenzierung mit mehr als EUR XX.000,- zu beziffern. Hinzu kämen noch die Kosten unserer Rechtsvertretung, die Kosten des zivilrechtlichen Verfahrens und die Kosten der Urteilsveröffentlichung, welche erfahrungsgemäß an oben genannten Betrag"
Meine Fragen sind, was habe ich nun zu befürchten wie soll ich mich am besten verhalten?
Denkt ihr bekomme ich dadurch Schulden die ich mein lebenlang abarbeiten muss?
Kann ich die Schulden im Knast absitzen?
Zu meiner Person, ich bin 16, Schüler einer AHS (7.Klasse) und habe einen ausgezeichneten Schulerfolg (falls das irgendeine Rolle spielt ^^)