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Verjährung, bzw. tilgung von Vorstrafen

Verfasst: 07.05.2002, 18:30
von JUSLINE
Mich würde interessieren, ob ich meine Vorstrafen tilgen lassen kann, da ich einen neuen Berufsweg einschlagen möchte und daher einen (halbwegs) ordentlichen Leumund brauche ! Wer kennt sich da aus ? Wo muß ich die Tilgung beantragen ? Wie lange dauert soetwas ? Brauche ich dazu einen Rechtsanwalt ?

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RE: Verjährung, bzw. tilgung von Vorstrafen

Verfasst: 08.05.2002, 08:53
von JUSLINE
das Gnadengesuch ist an das Bundesministerium für Justiz zu richten, zuständig für die gnadenweise vorzeitige Tilgung ist der Bundespräsident. Die Entscheidung ist eine reine Ermessensfrage, also mit Rechtsmitteln nicht zu bekämpfen.


RE: Verjährung, bzw. tilgung von Vorstrafen

Verfasst: 08.05.2002, 19:59
von DorisMihokovic
Die Tilgung von Vorstrafen ist im Tilgungsgesetz geregelt, welches unter http://www.tews.at/gesetze/stgb/tilgg.htm nachgelesen werden kann.

RE: Verjährung, bzw. tilgung von Vorstrafen

Verfasst: 08.05.2002, 20:06
von JUSLINE
danke für die schnelle antwort !!! eine frage hätte ich dann noch ... ;-) ist es besser sich das schreiben ans ministerium von jemanden aufsetzten zu lassen, der etwas von "juristendeutsch" versteht, oder reicht es, wenn ich für mich selbst aus eigenem herzen spreche ?

*->TrancemasterMD<-*

RE: Verjährung, bzw. tilgung von Vorstrafen

Verfasst: 08.05.2002, 20:20
von JUSLINE
danke für die bemühungen und die schnelle antwort !!! sie haben mir sehr geholfen !!! :-)))

*->TrancemasterMD<-*