Hallo,
ich prozessiere seit einiger Zeit mit einem meiner (Ex)Kunden. Als Einzelunternehmen bin ich mit meinem gesamten Vermögen haftbar. Da ich im Falle eines für mich negativen Urteils nicht "Haus und Hof" verlieren möchte (Klagssumme ist ca. EUR 50 000,-) möchte ich wissen, ob ich die Firma in ein begrenzt haftbares Unternehmen umwandeln kann. Oder gibt es hier Fristen, so dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist?
Danke im voraus für alle Antworten
Manfredi
Gesellschaftsform einer Firma ändern
RE: Gesellschaftsform einer Firma ändern
Es gibt keine Frist dafür. Eine Umwandlung ist jederzeit möglich. Das Problem ist nur dass, für Geschäfte und Pflichte die vor der Umwandlung entstanden sind, muss die neue Firma verantworten. Wirksam ist die Umwandlung nur für neue Geschäfte. Das beste ist deswegen die Firma vorerst zu sanieren und dann schließen und neu gründen oder umwandeln.
Die genaue Gesellschaftsform muss aber von einem Steuerberater an besten überprüft werden, weil ab dem 01. Jänner 2007 kommen radikale Änderung ins Gesellschaftsrecht.
MfG,
MEMIL
Die genaue Gesellschaftsform muss aber von einem Steuerberater an besten überprüft werden, weil ab dem 01. Jänner 2007 kommen radikale Änderung ins Gesellschaftsrecht.
MfG,
MEMIL
RE: Gesellschaftsform einer Firma ändern
Danke für die rasche Antwort.
Dass die neue Firma für die vergangenen Geschäfte verantwortlich ist, ist gut so. Es geht mir nur darum, dass im Falle des Unteliegens im Prozess (ich bin ziemlich sicher, dass das nicht passieren wird, jedoch weiß man bei Gericht nie so genau ...) ich nicht persönlich mit meinem Privatvermögen hafte. Wenn nun z.B. eine GmbH dafür haftbar ist, kann diese in Konkurs geschickt werden, ohne dass weitere negative (finanzielle) Folgen für mich zu befürchten sind. Die derzeitigen Kosten liegen bei über 100 000,- EUR, beim nächsten Prozesstag werden diese noch weiter ansteigen.
Viele Grüße
Werner
Dass die neue Firma für die vergangenen Geschäfte verantwortlich ist, ist gut so. Es geht mir nur darum, dass im Falle des Unteliegens im Prozess (ich bin ziemlich sicher, dass das nicht passieren wird, jedoch weiß man bei Gericht nie so genau ...) ich nicht persönlich mit meinem Privatvermögen hafte. Wenn nun z.B. eine GmbH dafür haftbar ist, kann diese in Konkurs geschickt werden, ohne dass weitere negative (finanzielle) Folgen für mich zu befürchten sind. Die derzeitigen Kosten liegen bei über 100 000,- EUR, beim nächsten Prozesstag werden diese noch weiter ansteigen.
Viele Grüße
Werner
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