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Strohmann für Mutter

Verfasst: 11.12.2006, 19:39
von JUSLINE
Hallo,



die Mutter meiner Lebensgefährtin ist in Konkours gegangen. Die Firma (Subunternehmen eines Paketservice) wurde mit den Fahrzeugen usw. auf die Tochter umgeschrieben, od. besser neu gegründet. Das Wohnhaus der Mutter wurde versteigert. Es wurde ein neues Haus gekauft und alles geht von vorne los nur auf den Namen meiner Lebensgefährtin.



Meine Lebensgefährtin ist der Mutter ausgeliefert da sie immer mit dem Wohle der minderjährigen Kinder und ähnlichem argumentiert. In meinem Bekanntenkreis wurde alles versucht das zu verhindern aber ihre armen Geschwister...... und so spielt sie den Strohmann.



Jetzt hat ihre Mutter den Bogen etwas überspannt, sie hat sich ein Luxusauto (obere Mittelklasse) gekauft und meiner Lebensgefährtinist ein sehr kleines Licht aufgegangen.



Diese Situation möchte ich jetzt nutzen und ihr irgendwie aus dem Sumpf helfen.



Welche Möglichkeit gibt es die Firma nicht mehr auf Ihren Namen weiterzuführen und das Haus umzuschreiben. Das Erstere ist sicherlich das Leichtere, aber die gesamte Situation ist mies.



Wie kommen wir aus dieser Situation heraus?

Soll ich dem Finanzamt einen Tip geben?



Danke für eure Antworten im Voraus

180802




RE: Strohmann für Mutter

Verfasst: 12.12.2006, 14:42
von MEMIL
Das wäre eine Lösung. In Interesse Ihrer Lebensgefährtin sollten Sie das FA alarmieren. Das Problem ist, dass auch als Strohfrau ist ihre Lebensgefährtin verantworlich. Kommt wieder zum Konkurs, wird sie sofort von Betreibenden Parteien angeklopft. Dringend, handeln! Sonst, wenn möglich, soll sie die Firma in die Hände nehmen und die finanzielle Orgie einem Ende führen.

MfG,

MEMIL


RE: Strohmann für Mutter

Verfasst: 12.12.2006, 17:29
von JUSLINE
Danke für die Info, was für eine Strafe hat meine LG zu erwarten?



Das es wieder zum Konkurs kommt ist für uns/mich klar. Zuerst ist ihr verstorbener Vater, dann die Mutter und heuer Ihr Stiefvater in Konkurs gegangen alles in 6 Jahreschritten. Wieso sich ein Intervall aus 6 Jahren ergibt weiß ich auch nicht, eventuell fordert das Finanzamt (immer der Hauptgläubiger) die nicht bezahlten Steuern mit Nachdruck ein.



Ich denke auch das es finanziell für uns auch nicht einfach wird wenn Sie das Haus verkaufen muß wo sie nicht mal gemeldet ist, sie hat es im Februar "gekauft", da fällt ja eine Spekulationssteuer o.ä. an. Wer hat die ganzen Geühren und Auslagen zu bezahlen?



Der Ausstieg aus den Leasingverträgen wird auch nicht kostenlos sein.



Wie können wir es anstellen, daß wir am wenigsten finanziell belastet werden.



Soll ich mit dem Finanzamt drohen was wahrscheinlich nichts bringen wird, oder gleich den Schritt setzen?



Danke für die Antworten im Voraus und

lG

180802

RE: Strohmann für Mutter

Verfasst: 12.12.2006, 17:35
von MEMIL
Die Strafepalette ist ganz breite. Deiner Lebensgefährtin kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, weil sie die Pflicht hat jede unregelmässigkeit an das Finanzamt sofort anzuzeigen. Sonst kann ihr sogar Kumplizität vorgeworfen werden, wenn es nicht eindeutig klar ist, dass sie keinen Vorteil oder Bereicherung genossen hat. Das ist alles sehr schwammig. Deswegen meine ich, dass sie soll sofort handeln und alles abklären.

MfG,

MEMIL


RE: Strohmann für Mutter

Verfasst: 15.12.2006, 19:18
von JUSLINE
Heute hat sie mit Ihrer Mutter vereinbart das sie Konteneinsicht hat. Aber ob das was bringt? Ich verstehe nicht wie man so hörig sein kann.



Ich weiß schön langsam wirklich nicht was ich tun soll.



Was kann mir passieren wenn sie in Konkurs geht?

Das Haus (wo wir wohnen), Einrichtung, Auto habe ich alles in meinem Namen gekauft und auch bezahlt. Kann das exekutiert werden in 6 Jahren? Besteht für mich irgendein Risiko?




RE: Strohmann für Mutter

Verfasst: 15.12.2006, 20:11
von MEMIL
Ein Risiko besteht jedenfalls! Aber wenn die Tochter ab sofort ihre Mutter auf Druck setzt und mit Klage droht, bzw. Unregelmäßigkeiten ans Finanzamt anzeigt (oder auch damit droht), kann es sein, dass die Mutter die Firma besser führt und das Problem sich verringert.

Das ist aber keine endgültige Lösung, die richtige Lösung ist der Austritt aus der Firma (egal wie). Zivilrechtliche einklagbare Forderungen verjähren sich grundsätzlich (ABGB) innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit, wenn nicht eingeklagt wurden. Einmal eingeklagt, oder als Rechtstitel anerkannt, dann ist die Verjährungsfrist 30 Jahre. Mit Forderungen nicht eingeklagt wurden und sich verjährt haben, können einigen Probleme gelöst werden. Das Finanzamt führt Überprüfungen, wenn keine relevante (Vorsatz) Delikte ersichtlich ist, für die letzten 7 Jahre. Wenn die Firma korrekt 7 Jahre lang geführt wird, kann es dazu kommen, dass alles ohne weitere steuerliche Folgen verbleibt. Sonst, weitere Forderungen (in Rahmen eines Konkursverfahrens) können später auch von der Tochter verlangt werden. Da müsste man aber schon die einzelne Fälle überprüfen.

Eine Lösung wäre der Aufbau eine Reserve (die von der Tochter bewahrt und darüber entschieden wird) für alle Eventualität...

MfG,

MEMIL