Aufgrund einer Baumaßnahme zweier (von 14) Wohnungs-eigentümer wurde ein WE-Änderungsvertrag durch einen Notar errichtet. 12 Eigentümer haben den Vertrag unterschrieben. 2 Eigentümer (Vater + Sohn) würden den Vetrag zwar für den einen bauausführenden Miteigentümer, nicht aber für den zweiten unterschreiben. Die Gründe dafür liegen eher im privaten Bereich. Was kann man da tun?
Wohnungseigentumsänderungsvertrag
RE: Wohnungseigentumsänderungsvertrag
Vorerst versuchen die Sache außergerichtlich zu bereinigen. Bezwingen kann man niemanden. Gerichtliche Lösung ist eine Klage, wo einen Vergleich versucht wird. Bleibt der Verweigerer dabei, muss seine Anteil zwangsersteigert werden (Eine Art Teilungsklage). Als Auflage kann man den neue Miteigentümer verpflichten die Unterschrift zu leisten. Das ist aber ein langer und kostenspieliger Weg. Leider.
MfG,
MEMIL
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MEMIL
RE: Wohnungseigentumsänderungsvertrag
Danke für Ihre Info!
Gestatten Sie mir bitte noch eine Nachfrage: der Unterschrift-Verweigerer stimmt meiner Meinung nach im Grunde dem WE-Änderungsvertrag zu, weil er vor dem Notar erklärt hat, dem einem bauausführenden Miteigentümer die Unterschrift zu leisten - mir aber nicht. Von mir will er Geld für die Unterschrift haben. Ich fühle mich erpresst. Sehe ich das falsch?
MfG
Gestatten Sie mir bitte noch eine Nachfrage: der Unterschrift-Verweigerer stimmt meiner Meinung nach im Grunde dem WE-Änderungsvertrag zu, weil er vor dem Notar erklärt hat, dem einem bauausführenden Miteigentümer die Unterschrift zu leisten - mir aber nicht. Von mir will er Geld für die Unterschrift haben. Ich fühle mich erpresst. Sehe ich das falsch?
MfG
RE: Wohnungseigentumsänderungsvertrag
Nein, Sie sehen das richtig. Und wenn Sie nachweisen können, dass er nur Geld lukrieren will, dann können Sie ihn klagen und die Unterschrift beim Gericht, samt Verfahrenskosten, bekommen.
MfG,
MEMIL
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MEMIL
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