Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einem Bekannten am 29.05.2005 ein
Privatdarlehen in der höhe von Euo 13.000 gegeben. Er hate zu diesem Zeitpunkt eine Renigungsfirma.Mein Problem ist nun das er 2x Bezahlt hat und dann nie ein Überweisung an mich getäigt hat. Ich habe mit ihm einen Darlehensvertrag genmacht .
Er hat mich immer hinausgezögert und und ich habe bis jetzt gewartet.Aber jetzt habe ich die scnautze voll.
Nebenbei habe ich im Internet unter Edikte gesehen, das er bereits schon im Februar 2006 Konkurs angemeldet hat (welcher nicht sein erster ist). Er hat bereis eine neue Firma.Das ich mein Geld wahrscheinlich nicht wieder sehe ist mir klar.JEDOCH ELCHEN VORSCHLAG KÖNNE ICH IHM MACHEN um wehnigstens eine Abschlagszahlung vo ihm zu bekommen.
ICH HABE KEINEN Persönlichen kontakt mehr zu diesem Menschen.Seine neue Firma hat die selben Kunden wie vorher.Nur das die Firma jetzt auf seine Frau angemeldet ist.Geld hat er.Das weis ich.
BITTE HELFEN SIE MIR
mfg, Schaub Markus
Darlehen
RE: Darlehen
Du kannst ihm vorschlagen, dass wenn er dich bezahlen will ist alles in Ordnung. Wenn nicht, wirst du dann die Forderung an ein Inkassobüro abtrteten und schon ist die Firma seiner Frau in die Drecke gezogen, samt Bankbonität und Kundschaft. Wichtig ist, dass du eine schriftliche Urkunde von ihm hast...
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Darlehen
Hallo,
Ich habe einen Unterschriebenen Darlehesvertrag und eine Zahlngsbestättigung.
Er ist bei der neuen Firma nun GEWERBERECHTICHER Geschäftsführer.
Und die Firma läuft nun auf den Namen seiner Frau.
Verstehe ich jetzt nicht.Kann seine Frau auch haftbar gemacht werden?
Lg,thaiworker
Ich habe einen Unterschriebenen Darlehesvertrag und eine Zahlngsbestättigung.
Er ist bei der neuen Firma nun GEWERBERECHTICHER Geschäftsführer.
Und die Firma läuft nun auf den Namen seiner Frau.
Verstehe ich jetzt nicht.Kann seine Frau auch haftbar gemacht werden?
Lg,thaiworker
RE: Darlehen
Mein, du kannst seine Frau nicht einbeziehen. Aber du kannst ihn darauf hinweisen, dass die Konstellation mit der neuen Firma nur eine Umgehungsgeschäft ist, und dass du durch die Einwirkung eines Inkassobüros die Firma kaputt machen kannst. Du kannst auch ihn klagen und seine Lohn pfänden lassen. Als Geschäftsführer muss er eingestellt sein und Gehalt beziehen. Somit Druck machen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 111 Gäste