krebserzeugende Arbeitsstoffe - Neueinstufung
krebserzeugende Arbeitsstoffe - Neueinstufung
gemäß § 42 Abs. 5 ist vor der ersten Verwendung von krebserzeugenden Arbeitsstoffen eine Meldung an das Arbeitsinspektorat fällig, wie ist das wenn ein Stoff aufgrund neuer Erkennisse wärend einer bestehenden Verwendung als krebserzeugend eingestuft wird?
RE: krebserzeugende Arbeitsstoffe - Neueinstufung
Ich glaube das kann sich auch mit der Zeit herauskristallisieren, dass ein Arbeitsstoff mit der Zeit erst krebserzeugend wird
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