§ 24 Schulpflichtgesetz
Verfasst: 19.07.2018, 00:16
Hallo
Ich lebe mit meinen Kindern im Ausland und die Kinder sind mit Hauptwohnsitz im Ausland gemeldet. (Neben Wohnsitz in Wien)
Brachen Sie laut § 24 Schulpflichtgesetz irgend welche Fächer zu lernen oder es hängt nur von der Schule im Ausland ab.
Danke im Voraus
Fauaz