§ 24 Schulpflichtgesetz
§ 24 Schulpflichtgesetz
Hallo
Ich lebe mit meinen Kindern im Ausland und die Kinder sind mit Hauptwohnsitz im Ausland gemeldet. (Neben Wohnsitz in Wien)
Brachen Sie laut § 24 Schulpflichtgesetz irgend welche Fächer zu lernen oder es hängt nur von der Schule im Ausland ab.
Danke im Voraus
Fauaz
RE: § 24 Schulpflichtgesetz
Ist immer unterschiedlich je nach Schule ..
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