Grund nennen?
Verfasst: 25.10.2017, 09:21
Es steht, die Polizei darf die Identität Feststellen wenn. Muss die Polizei den Grund nennen bevor die Identität einer Person festgestellt wird ? Wurde letztens am Bahnhof angehalten, Name, Name und Handynummer! Auf die Frage warum meine Handynummer benötigt wird, wurde lediglich gesagt zur Vervollständigung der Daten. Daraufhin wurde durch einen Anruf mit unterdrückter Nummer kontrolliert ob ich meine Handynummer wahrheitsgemäß angegeben habe. Dies kann doch niemals rechtlich sein oder lief ich da falsch?