Grund nennen?

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Holger
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Grund nennen?

Beitrag von Holger » 25.10.2017, 09:21

Es steht, die Polizei darf die Identität Feststellen wenn. Muss die Polizei den Grund nennen bevor die Identität einer Person festgestellt wird ? Wurde letztens am Bahnhof angehalten, Name, Name und Handynummer! Auf die Frage warum meine Handynummer benötigt wird, wurde lediglich gesagt zur Vervollständigung der Daten. Daraufhin wurde durch einen Anruf mit unterdrückter Nummer kontrolliert ob ich meine Handynummer wahrheitsgemäß angegeben habe. Dies kann doch niemals rechtlich sein oder lief ich da falsch?



jansia
Beiträge: 117
Registriert: 23.07.2018, 09:54

RE: Grund nennen?

Beitrag von jansia » 20.09.2018, 10:37

Interessant, also letztendlich machen die polizisten auch meist kontrollen in läden sprich sie kontrollieren die daten der arbeiter und rufen vor ort die arbeitsagentur oder was weiß ich was an und fragen nach person A ob diese auch als arbeitend eingetragen ist. das was du schilderst hört sich jedoch sehr komisch an auf der straße einfach so .... musst mal auf nem polizeiabschnitt nach fragen ob die das so korrekt war

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