Intervall für Thermenwartung
Verfasst: 14.08.2017, 12:52
Wiener Wohnen behält sich vor bei schadhaften Thermen keinen Installateur zu schicken außer die Therme / der Boiler / der Durchlauferhitzer wurde jährlich gewartet.
Gibt es für dieses Intervall einer jährlich verlangten Wartung eine Rechtsgrundlage?
Es ist klar, dass die Therme gewartet werden muss, jedoch besteht die Frage in welchem Intervall.
Installateure empfehlen im allegmeinen ein Wartungsintervall von 2 Jahren. Wiener Wohnen verlangt jedoch ein jährliches Intervall bevor ein Installateur zur Begutachtung eines Gebrechens von Wiener Wohnen überhaupt geschickt wird.