Störungen vor der Wohnungstür
Störungen vor der Wohnungstür
Gruß Euch!
Mein Nachbar belästigt uns immer mit starkem Anklopfen bei unserer Wohnungstür, und klagt sich ganz aggressiv wegen Sachen die überhaupt nicht stimmen. Das ist von ihr nur eine Provokation, haben wir aber nicht dagegen reagiert. Da wollte ich fragen ob seine Tat unter § 109 zugeordnet ist, bzw. ihn damit verklagen kann? Falls nicht bitte ich um Eurem Rat. Danke!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste