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Unterschrift seitens Paketzusteller gefälscht

Verfasst: 13.04.2017, 09:23
von Christa Rettig
Durch den Erhalt einer Rechnung inkl. Mahnspesen musste ich feststellen, dass ich bereits im November 2016 ein Paket erhalten haben sollte. Die Annahme habe ich auch unterschrieben. Allerdings habe ich nie das Paket erhalten bzw. handelt es sich definitiv nicht um meine Unterschrift. Dies war auch gar nicht möglich, da ich zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause war. Ist nun der Ablieferbeleg eine Urkunde? Was kann ich bzgl. der gefälschten Unterschrift unternehmen?

RE: Unterschrift seitens Paketzusteller gefälscht

Verfasst: 13.04.2017, 13:45
von Manannan
Da der Ablieferbeleg zum Beweis einer Tatsache dient, liegt der Tatbestand des § 223 Abs 1 StGB vor. Möglichkeiten: 1)An den Vertragspartner (Absender, Gläubiger) herantreten und erklären, dass Sie dieses Paket nie in Empfang genommen haben. Vielmehr waren Sie an diesem Tag nachweislich nicht am Abgabeort. Die auf dem Beleg enthaltene Unterschrift stammt definitiv nicht von Ihnen. Um interne Klärung wird ersucht und Sie behalten sich eine Strafanzeige nach § 223 StGB vor.

RE: RE: Unterschrift seitens Paketzusteller gefälscht

Verfasst: 13.04.2017, 21:15
von lexlegis
Zusätzlich würde ich § 146 StGB prüfen, wenn der Unterschreibende darüber getäuscht hat berechtigt zu sein für Sie das Paketnin Empfang zu nehmen und zu unterschreiben und dadurch den Paketzusteller zu einer Handlung verleitet hat, die Sie am Vermögen schädigte, da der Unterschreibende nun statt Ihnen das Paket erhielt.

RE: RE: Unterschrift seitens Paketzusteller gefälscht

Verfasst: 13.04.2017, 21:17
von lexlegis
Ohne Bereicherungsvorsatz des Paketzustellers kommt Täuschung in Betracht (§ 108 Abs 1 StGB).