Gefährliche Drohung?
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Gefährliche Drohung?
Ich habe folgende SMS Nachricht von meinem Ex-Mann erhalten:
In einer Beziehung darf man gewisse Fehler nur 1x machen
1 x kann man Glück haben - beim 2. mal ist man Tod. gilt für alle ernsten Lebenssituationen
Ich habe das damals unter den Tisch fallen lassen um die Scheidung schnellstmöglichst über die Bühne zu bringen.
Nun meine Frage: Gilt das als gefährliche Drohung und kann ich das nach 7 Monaten immer noch weiterleiten?
Blöde Frage ich weiß, aber nachdem ich gemein erpresst werden, überlege ich diesen Schritt wirklich. Sofern überhaupt eine Möglichkeit besteht.
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RE: Gefährliche Drohung?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Das kommt immer auf den Kontext der Nachricht an, grundsätzlich ist die SMS aber geeignet Sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, eine Anzeige ist daher möglich.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
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RE: RE: Gefährliche Drohung?
Die Frage ist, ob ich das nach so vielen Monaten trotzdem noch zur Anzeige bringen kann?
Es war im Zuge einer Kommunikation wegen unserer Scheidung, er hat nur in diesem Ton geschrieben...
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RE: RE: RE: Gefährliche Drohung?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ja, das können Sie.
Gefährliche Drohungen verjähren innerhalb von 3 Jahren.
Sie werden vielleicht gefragt werden bei der Polizei warum Sie erst jetzt damit kommen, das können Sie ja aber erklären.
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
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RE: RE: RE: RE: Gefährliche Drohung?
Kann ich das plausibel erklären? Ich würde so argumentieren, dass er damals recht ruhig war und ich nicht noch mehr Probleme wollte. Jetzt aber ein unberechtigtes Exekutionsverfahren gegen mich einleitet und ich nicht weiß, was als nächstes kommt und er mir auch immer wieder geschrieben hat, dass er mich fertig machen will bzw. eigentlich nur zusehen muß, wie sich das von selbst erledigt.
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RE: RE: RE: RE: Gefährliche Drohung?
Kann ich das plausibel erklären? Ich würde so argumentieren, dass er damals recht ruhig war und ich nicht noch mehr Probleme wollte. Jetzt aber ein unberechtigtes Exekutionsverfahren gegen mich einleitet und ich nicht weiß, was als nächstes kommt und er mir auch immer wieder geschrieben hat, dass er mich fertig machen will bzw. eigentlich nur zusehen muß, wie sich das von selbst erledigt.
RE: RE: RE: RE: RE: Gefährliche Drohung?
Anzeigen (§ 80 Abs 1 StPO) können Sie das Verhalten immer. Ob etwas dabei herauskommt, ist eine andere Frage. Das Schicken der SMS mit diesem Inhalt, könnte durchaus eine gefährliche Drohung sein. Entscheidend ist hier die Absicht des Täters, Sie durch seine Drohung in Furcht und Unruhe zu versetzen. Diese Absicht wird hier wohl zu bejahen sein. Die Drohung mit dem Tod ist eine gefährliche Drohung im Sinne des § 74 Abs 1 Z 5 StGB, die geeignet ist Ihnen begründete Besorgnisse einzuflößen. Andeutungen des Täters genügen für eine Erfüllung des Tatbestandes.
Nach 7 Monaten ist weder im Falle des § 107 Abs 1 StGB noch des Abs 2 eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten (§ 57 StGB).
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RE: RE: RE: RE: RE: RE: Gefährliche Drohung?
Danke für die ausführliche Info. Das hilft mir sehr weiter.
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