Kostenfaktor Pelletsofen

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VR46
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Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von VR46 » 28.12.2016, 10:53

Ich habe in meinen Miethaus einen Pelltsofen. Laut Vermieter treffen mich nicht nur die Servicearbeiten, sondern auch die Instandhaltungs- (Reparatur) kosten. Er gibt hierfür im Mietvertrag explizit an, die Heizunganlage zu warten u. instandzuhalten. "Den Mieter trifft d. Instandhaltungspflicht gem. § 1096 ABGB. Der Vermieter verpflichtet sich bei Reparaturkosten von über € 300,00 zu einer Kostenbeteiligung von 50% des überschreitenden Betrages". Da dieser Ofen fast jeden Winter eine ernsthafte Störung aufweist, in Verbindung mit dem aussetzen d. Wohnnutzung wegen Kälte und diese meist mit erhöhten Kosten in Hand geht lautet meine Frage nun ob dieser Punkt im Mietvertrag rechtens ist bzw. ich d. Kosten tatsächlich tragen muss. MfG Stefan



lexlegis
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RE: Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von lexlegis » 28.12.2016, 19:28

Wann wurde der Vertrag geschlossen?

lexlegis
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RE: RE: Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von lexlegis » 28.12.2016, 19:42

Es ist wichtig, weil § 3 Abs 2 Z 2a MRG (sofern das MRG anwendbar ist), nicht rückwirken kann (§ 5 ABGB). https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrag ... D

lexlegis
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RE: RE: RE: Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von lexlegis » 28.12.2016, 20:04

Zumindest ab jetzt können Sie die Erhaltungskosten des Ofens vom Vermieter fordern, und zwar ungeachtet dessen, wann der Vertrag geschlossen wurde. (§§ 3 Abs 2 Z 2a, 49g Abs 3 MRG). Das MRG hat zwingenden Charakter und kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder abgeändert werden. Eine Anwendbarkeit des MRG (§ 1) ist natürlich Voraussetzung.

VR46
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RE: RE: Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von VR46 » 04.01.2017, 13:18

08.10.2016

lexlegis
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RE: RE: RE: Kostenfaktor Pelletsofen

Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 00:24

Die Erhaltungspflicht diesbezüglich trifft, wenn das MRG hierauf anwendbar ist, gemäß § 3 Abs 2 Z 2a iVm § 49g Abs 3 MRG ab sofort den Vermieter. Auch Interessant für Sie könnte § 10 MRG (Aufwandsersatz) sein. MfG lexlegis

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