Sehr geehrte Damen und Herren!
Bereits einmal hab ich in diesem Forum kompetente Hilfe erhalten und ich hoffe auch diesmal wieder auf Mithilfe (auch wenn es sich um eine etwas banalere Sache handelt).
Es geht grundsätzlich um das "Überkleben von Plakaten".
In meiner Heimatgemeinde stehen diverse öffentliche Plakatständer auf denen Vereine, Privatpersonen und andere kostenlos Plakate aufhängen dürfen.
Ich bin Obmann eines Vereins und habe dort ca. zwei Wochen vor einer Veranstaltung ein Plakat auf jedem Ständer angebracht. Nach etwa einer Woche (als noch vor dem Datum meiner Veranstaltung) wurden eben diese Plakate von einem Verein aus meiner Nachbargemeinde durch je zwei Plakate überklebt.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Darf ich die Plakate des anderen Vereins selbstständig abnehmen, kann ich den Verein dazu anhalten diese Plakate selbst zu entfernen oder kann ich gegen diese Handlung gar nichts unternehmen?
In welchem Gesetz kann ich nachschlagen (Mediengesetz?)?
Ich darf mich schon jetzt bedanken!
mit besten Grüßen
berkleben von Plakaten
RE: berkleben von Plakaten
Das wird nicht im Mediengesetz gefunden werden (jedenfalls nicht diese Genaue Bestimmung), aber einigen Möglichkeiten sind sicher ersichtlich: Sie können den Plakattgegner auf Sachbeschädigung klagen oder einfach sein Plakatt auch überkleben. Die Situation ist jedoch nicht eindeutig klar, weil womöglich weder Sie noch er einen Besitzanspruch auf die Fläche haben. Das ist zu klären. Wenn dafür eine Gebühr bezahlt wurde, dann entstehen Ansprüche, wenn nicht dann ist das Problem auf Sachebeschädigung geschrumpft.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: berkleben von Plakaten
Ich hatte zwar gehofft es gäbe "klare" Bestimmungen für einen solchen Fall ("Plakatierungskriege" sind in unserer Gegend nicht selten), aber ich danke Ihnen dennoch für Ihre Antwort!
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