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Frage zu: § 1072 ABGB

Verfasst: 10.12.2016, 13:54
von Max Leiter

Das Vorkaufsrecht kommt ja nicht zum tragen wenn die Grundstücksübertagung durch eine Schenkung erfolgt.

Meine Frage nun:

Wird nun ein Grundstück von einem geschlossenen Hof abgetrennt, bekommt es eine eigene EZ. Bleibt das Vorkaufsrecht dann trotzdem bestehen oder elrischt es unter der Voraussetzung dass der Vorkaufsberechtigte zustimmt?