sind gewaltdelikte bei 27 smg einschlägig

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budweis
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sind gewaltdelikte bei 27 smg einschlägig

Beitrag von budweis » 14.12.2016, 19:53

hallo wollte wissen ob gewaltdelikte wie körperverletzung und 27\ 1 smg als einschlägig zubetrachten sind hab ich glaub ich wo gelesen bin mir aber nicht mehr sicher



lexlegis
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RE: sind gewaltdelikte bei 27 smg einschlägig

Beitrag von lexlegis » 14.12.2016, 22:03

§ 27 SMG und der in einer anderen Rechtsquelle vorkommende § 83 StGB beziehen sich auf völlig unterschiedliche Bereiche. Auf der einen Seite haben Sie einen strafbaren Umgang mit Suchtmitteln, auf der anderen Seite eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben. Diese Beiden Delikte haben so eigentlich nichts miteinander zu tun. Die Erfüllung des einen Tatbestandes impliziert nie zwingend die Erfüllung des anderen. Das Wort „einschlägig“ ist semantisch fehl am Platz. Der Erschwerungsgrund des § 33 Abs 1 Z 2 StGB kann in einer Sachverhaltskonstellation, wo beide Tatbestände erfüllt wurden und der Täter zuvor wegen einer dieser Tatbestände schon verurteilt wurde, ebenso nicht zur Anwendung kommen (§ 71 StGB). Meinen Sie vielleicht eher das Wort "ausschlaggebend?" Bei einer Strafbemessung sind gerichtliche Vorstrafen nämlich ausschlaggebend. Diese könnten dem Täter den Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 2 StGB zu Nichte machen. Auch Taten unterschiedlicher Art, könnten bei der Berechnung der Strafe ins Gewicht fallen (§ 33 Abs 1 Z 1 StGB). Sollte der Täter bereits wegen § 83 StGB verurteilt und vorbestraft worden sein, kann sich eine erneute Delinquenz nach dem Suchtmittelgesetz, schon nachteilig für ihn auswirken. Ähnliches gilt, wenn bei einer der Taten aus general- und spezialpräventiver Sicht (§§ 198 ff StPO) eine Strafe wegen des Vergehens nach § 83 StGB oder § 27 SMG (§§ 35 ff SMG) zunächst nicht geboten erschien und der Täter nun aber erneut delinquent wurde.

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