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§ 84 Abs 2

Verfasst: 16.11.2016, 16:56
von siil
Habe ein Gasthaus neben der Bundesstraße und möchte ein Plakat ( auf meinem Grundstück an der Fassade oder Grundmauer anbringen)wegen einer Ankündigung zb. Wildwochen vom 10.11.- 16.11. darf ich das ?

RE: § 84 Abs 2

Verfasst: 18.11.2016, 12:58
von Manannan
Wenn die Werbung mehr als 100 m vom Straßengrund entfernt ist, dann kein Problem. Ansonsten nur mit Bewilligung der Straßenbehörde.