§ 84 Abs 2
§ 84 Abs 2
Habe ein Gasthaus neben der Bundesstraße und möchte ein Plakat ( auf meinem Grundstück an der Fassade oder Grundmauer anbringen)wegen einer Ankündigung zb. Wildwochen vom 10.11.- 16.11. darf ich das ?
RE: § 84 Abs 2
Wenn die Werbung mehr als 100 m vom Straßengrund entfernt ist, dann kein Problem.
Ansonsten nur mit Bewilligung der Straßenbehörde.
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