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Rückgriffsrecht eines Pflegeheimes auf das Wohnhaus

Verfasst: 01.12.2006, 08:00
von JUSLINE
Guten Morgen,



Ich beabsichte das Wohnhaus meiner Eltern umzubauen. Dazu müssen meine Eltern mir das Haus jedoch überschreiben. Wenn meine Eltern in Zukunft auf ein Pflegeheim angewiesen sind, kann das Heim auf das Haus zurückgreifen. In Oberösterreich ist dieser Zeitraum, so glaube ich, 5 Jahre. Es wird jedoch immer wieder in den Medien diskutiert, dass dieser Zeitraum ausgedehnt wird. Ab wann ist diese Ausdehnung wirksam? Denn es hängt davon ab, ob wir das Haus noch heuer überschreiben, oder erst im nächsten Jahr.



Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

RE: Rückgriffsrecht eines Pflegeheimes auf das Wohnhaus

Verfasst: 01.12.2006, 20:36
von MEMIL
Diese Sorge brauchst du nicht haben. Diese Frist wird demnächst bestimmt nicht verlängert. Es was bis vor einigen Jahren 3 Jahre, dann wurde es auf 5 Jahre aufgestockt. Schon diese Ausdehnung auf 5 Jahre scheint mir willkürlich und wird allerseits abgelehnt. Die alte 3-jährige Frist wäre mehr als ausreichend und würde sich mit der allgemeinen Verjährungsfrist des ABGB. Jede weitere Ausdehnung dieser Frist würde zur Rechtsunsicherheit führen.

Deswegen glaube ich nicht, dass es hier jemals um mehr als 5 Jahre befristet wird. Ich kann dir nur empfehlen die Schenkungsvertrag sofort zu errichten und 5 Jahre sind schnell vorbei.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL