Rückgriffsrecht eines Pflegeheimes auf das Wohnhaus
Verfasst: 01.12.2006, 08:00
Guten Morgen,
Ich beabsichte das Wohnhaus meiner Eltern umzubauen. Dazu müssen meine Eltern mir das Haus jedoch überschreiben. Wenn meine Eltern in Zukunft auf ein Pflegeheim angewiesen sind, kann das Heim auf das Haus zurückgreifen. In Oberösterreich ist dieser Zeitraum, so glaube ich, 5 Jahre. Es wird jedoch immer wieder in den Medien diskutiert, dass dieser Zeitraum ausgedehnt wird. Ab wann ist diese Ausdehnung wirksam? Denn es hängt davon ab, ob wir das Haus noch heuer überschreiben, oder erst im nächsten Jahr.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Ich beabsichte das Wohnhaus meiner Eltern umzubauen. Dazu müssen meine Eltern mir das Haus jedoch überschreiben. Wenn meine Eltern in Zukunft auf ein Pflegeheim angewiesen sind, kann das Heim auf das Haus zurückgreifen. In Oberösterreich ist dieser Zeitraum, so glaube ich, 5 Jahre. Es wird jedoch immer wieder in den Medien diskutiert, dass dieser Zeitraum ausgedehnt wird. Ab wann ist diese Ausdehnung wirksam? Denn es hängt davon ab, ob wir das Haus noch heuer überschreiben, oder erst im nächsten Jahr.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.