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Ruhezeit

Verfasst: 07.06.2016, 10:21
von Heinz Stuhlpfarrer
Gibt es für § 48c BDG Ausnahmen oder sind diese 11 Std. bindend?

RE: Ruhezeit

Verfasst: 16.06.2016, 14:54
von isidoro
ja es gibt Ausnahmen wird im Verordnungswege geregelt sein - bitte bei der zuständigen Personalvertretung nachfragen. z.B. im Einsatz beim Bundesheer. Wird aber diese Ruhezeit nicht eingehalten so ist der Dienstgeber verpflichtet, zusätzlich zum Überstundenzuschlag ( 25, 50, od. 100 %) einen weiteren Zuschlag für Nichteinhaltung der Ruhezeit von 25, 50, und 100 % zu zahlen.