Eigentümervertrag über Grundbuch?

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Eigent?mer11
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Eigentümervertrag über Grundbuch?

Beitrag von Eigent?mer11 » 19.05.2016, 20:20

Wir haben folgende Situation. Im Rahmen eines Wohnungskaufes war Bedingung, den bestehenden Eigentümervertrag zu unterzeichnen, der folgenden Passus enthält: „Die Hoffläche, laut beiliegender Planbeilage rot umrandet, wird der ausschließlichen Nutzung des Wohnungsobjektes WX zugeordnet.“ Der Vertrag wurde im Jahr 2000 erstellt und von den damaligen Eigentümern gezeichnet, bzw. den nachfolgenden Eigentümern als Voraussetzung für den Kauf vorgelegt. Nun bin ich auf den §38 WEG gestoßen, der besagt, dass solche Vereinbarungen unwirksam sind. Laut Grundbuch handelt es sich eindeutig um eine nicht pazifizierte Gemeinschaftsfläche (was aus dem beigelegten Plan in SW nicht klar ersichtlich ist - aber in den farblich gekennzeichneten Originalplänen). Meine Frage: gilt ein Wohnungseigentümer-Vertrag, auch wenn er von allen Eigentümern gezeichnet wurde, als eine solche „Vereinbarung“, wie in der ersten Zeile des besagten Gesetzes dargelegt? Kann dieser Vertrag nachträglich angefochten werden, bzw. steht hier der Grundbucheintrag juristisch gesehen über dem Eigentümervertrag, wenn es zu einem Nutzungsstreit bezüglich des Hofes kommt? Ich würde mich sehr über eine juristisch kompetente Antwort freuen! A.G.



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