Frage an die KollegInnen!
Verfasst: 27.04.2016, 12:29
Kann man den § nicht auch so interpretieren, bzw. könnt ihr mir einfach weiterhelfen:
kann man eine vom ministerium öffentlich zugängliche Abhandlung, in der festgehalten wird, dass man ohne Zustimmung der Verfasser der Abhandlung, nichts davon zitieren darf, nicht trotzdem, da ja die wissenschaft und ihre lehre frei sind, das trotzdem in einer akadem. Arbeit zur Erreichung eines akad. Grades verwenden?
Ich lese das einfach aus dem ersten Satz heraus. Die Wissenschaft ist frei. Das mit der Lehre ist ja irrelevant.