Forum Recht
JUSLINE Recht. Schnell
https://forum.jusline.at/
NAG 3
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=10427
Seite
1
von
1
NAG 3
Verfasst:
09.02.2016, 13:58
von
Anderl
Eine Namensänderung auf Wunsch (und eigene Kosten in Höhe von ca. 500 Euro) wird stets zulässig sein, denke ich (Freiheit der Privatssphäre?), auch wenn es der Name des/der Lebensgefährt/i ist....