Seite 1 von 1

NAG 3

Verfasst: 09.02.2016, 13:58
von Anderl
Eine Namensänderung auf Wunsch (und eigene Kosten in Höhe von ca. 500 Euro) wird stets zulässig sein, denke ich (Freiheit der Privatssphäre?), auch wenn es der Name des/der Lebensgefährt/i ist....