Umgehung des Eherechts und/ oder Sozialrechts?
Umgehung des Eherechts und/ oder Sozialrechts?
Wenn ein verschiedengeschl. Paar nicht heiraten will, aber den gleichen Namen führen möchte, ist dies über "grundlose" Namensänderung zulässig?
Wenn eine Person offiziell keine Lebensgemeinschaft eingehen möchte (zur Beibehaltung sozialer Ansprüche, namentlich Ausgleichszulage), ist eine Namensänderung (auf den "Lebensabschnittspartner"-Namen) zulässig?
RE: Umgehung des Eherechts und/ oder Sozialrechts?
Habe schon selbst eine Ahnung... wenn das Paar nicht heiratet und nicht dauerhaft zusammenzieht - wer will dann etwas dagegen haben, dass sie "pro forma" den gleichen Namen haben.
Braucht je der/die Antragsteller/in nicht "an die große Glocke" zu hängen, wozu sie die "grundlose" Namensänderung möchte, maW., dann geht das niemanden was an, oder?
RE: Umgehung des Eherechts und/ oder Sozialrechts?
Aber wenn das Paar einen gemeinsamen Wohnsitz hat... was dann? Der Ehegattin würde keine Ausgleichszulage mehr zustehen, der Lebensgefährtin schon... Ist dann eine Namensangleichung über das NÄG eine Umgehung der namensrechtlichen Ehewirkungen?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 89 Gäste