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Vorrangregelung zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen

Verfasst: 14.10.2015, 01:31
von AS2
Gemäß Zusatzabkommen zur Wiener Konvention beinhaltet das Europ. Verkehrszeichen 17a "Wohnstraße", das dem österr. Schild 9a entspricht, den Vorrang des Fußverkehrs (sinngemäß übersetzt: "wenn nötig müssen Fahrzeuge warten", vgl. Umsetzung in CH und D). Wer hat in Österreich Vorrang bei einer Straßenquerung in einer Wohnstraße: Fuß- oder Fahrzeugverkehr - oder niemand von beiden (Gleichberechtigung)? Aus welcher Vorschrift leitet sich das ab?