Zwangsausgleich & Finanzamt
Verfasst: 29.11.2006, 17:57
Guten Tag!
Vor etwa 7 Jahren wurde mein Konkurs aufgehoben. 2 Jahre später war der Zahlungsplan des Zwangsausgleiches erfüllt. Das Finanzamt war nicht als Gläubiger angemeldet.
Nun bekomme ich seit einigen Jahren, immer um den Jahreswechsel herum, einen Kontoauszug mit einer hohen Steuerschuld vom Finanzamt zugesandt. Ich ignoriere diesen Brief und das Finanzamt reagiert nie darauf.
Als ich mich einmal bei Finanz-Online anmelden wollte wurde mir das verweigert weil ich im Konkurs sei. Ich teilte dem Beamten mit, dass der Konkurs seit 7 Jahren aufgehoben ist. Dafür wollte er als Bestätigung den Beschluss sehen.
Meine Fragen:
Soll ich den Beschluss zur Aufhebung des Konkurses dem Finanzamt vorlegen?
Wird dann der geforderte Betrag fällig?
Kann der Betrag überhaupt fällig werden, wenn das Finanzamt kein Gläubiger war?
Falls es vor dem Konkurs eine Steuerschuld gegeben hat, kann diese verjähren?
Danke für die Unterstützung
M.f.G.
Vor etwa 7 Jahren wurde mein Konkurs aufgehoben. 2 Jahre später war der Zahlungsplan des Zwangsausgleiches erfüllt. Das Finanzamt war nicht als Gläubiger angemeldet.
Nun bekomme ich seit einigen Jahren, immer um den Jahreswechsel herum, einen Kontoauszug mit einer hohen Steuerschuld vom Finanzamt zugesandt. Ich ignoriere diesen Brief und das Finanzamt reagiert nie darauf.
Als ich mich einmal bei Finanz-Online anmelden wollte wurde mir das verweigert weil ich im Konkurs sei. Ich teilte dem Beamten mit, dass der Konkurs seit 7 Jahren aufgehoben ist. Dafür wollte er als Bestätigung den Beschluss sehen.
Meine Fragen:
Soll ich den Beschluss zur Aufhebung des Konkurses dem Finanzamt vorlegen?
Wird dann der geforderte Betrag fällig?
Kann der Betrag überhaupt fällig werden, wenn das Finanzamt kein Gläubiger war?
Falls es vor dem Konkurs eine Steuerschuld gegeben hat, kann diese verjähren?
Danke für die Unterstützung
M.f.G.