Zwangsausgleich & Finanzamt

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JUSLINE
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Zwangsausgleich & Finanzamt

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2006, 17:57

Guten Tag!



Vor etwa 7 Jahren wurde mein Konkurs aufgehoben. 2 Jahre später war der Zahlungsplan des Zwangsausgleiches erfüllt. Das Finanzamt war nicht als Gläubiger angemeldet.



Nun bekomme ich seit einigen Jahren, immer um den Jahreswechsel herum, einen Kontoauszug mit einer hohen Steuerschuld vom Finanzamt zugesandt. Ich ignoriere diesen Brief und das Finanzamt reagiert nie darauf.



Als ich mich einmal bei Finanz-Online anmelden wollte wurde mir das verweigert weil ich im Konkurs sei. Ich teilte dem Beamten mit, dass der Konkurs seit 7 Jahren aufgehoben ist. Dafür wollte er als Bestätigung den Beschluss sehen.



Meine Fragen:

Soll ich den Beschluss zur Aufhebung des Konkurses dem Finanzamt vorlegen?

Wird dann der geforderte Betrag fällig?

Kann der Betrag überhaupt fällig werden, wenn das Finanzamt kein Gläubiger war?

Falls es vor dem Konkurs eine Steuerschuld gegeben hat, kann diese verjähren?



Danke für die Unterstützung

M.f.G.






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Zwangsausgleich & Finanzamt

Beitrag von MEMIL » 30.11.2006, 22:54

Den Beschluss kannst du ohne weiteres ans FA faxen. Das FA wird dich auf einmal nicht verklagen. Steuerschuld (wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt) verjähren erst in 40 Jahren ab Fälligkeit (öffentlichen Forderungen, die fällig gestellt wurden). Deswegen kann von dir das FA auch jetzt die Steuer nachverlangen. Sie nehmen sich Zeit nicht weil sie vergesslich sind, sondern weil sie wissen, dass mit einer längeren Atempause, du finanziell kräftiger sein kannst.

MfG,

MEMIL


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