§ 27 SchUG-B Erfolgreicher Abschluss
Verfasst: 22.05.2015, 10:09
Hallo,
ich bin, wie man in den folgenden Zeilen unschwer erkennen wird, weder Anwalt noch Sachverständiger. Doch habe ich eine Frage zum "§ 27 SchUG-B Erfolgreicher Abschluss".
Einem Mitschüler (ich bin Jahrgangssprecher) wurde ein "Nicht Beurteilt" in Aussicht gestellt, da er das Vierfache der wöchentlichen Stunden im Unterrichtsgegenstand DBI (Datenbanken und Informationssysteme) versäumt hat.
Lt. § 27 (2) muss ihm Gelegenheit gegeben werden, die in diesem Modul geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Kolloquium nachzuweisen. Da Kolloquien aber meines Wissens erst nach Beurteilung (sprich Semesterzeugnis) durchgeführt werden können, müsste er nun auf seinem Zeugnis ein "Nicht beurteilt" bekommen und kann erst danach ein Kolloquium machen?
Es ist auch von "ohne eigenes Verschulden" die rede; Es gibt also keine Ausnahme, oder? Wenn er gefehlt hat (aus welchen Gründen auch immer), werden diese Stunden zu den 4x/WoSt. gerechnet?
Gibt es eine Möglichkeit, dass er auch noch in diesem Semester beurteilt wird?
Vielen Dank!