Frage zu: § 8a StVO
Verfasst: 17.04.2015, 15:56
In Einbahnen werden in der Regel keine Radfahrstreifen markiert sondern Begrenzungslinien. Dadurch unterliegt radfahren gegen die Einbahn auch nicht den sonstigen Bestimmungen für Radfahrer (Nebeneinander fahren, Nachrang beim Verlassen uvm).