Frage zu: § 8a StVO
Verfasst: 17.04.2015, 15:56
				
				In Einbahnen werden in der Regel keine                    Radfahrstreifen markiert sondern Begrenzungslinien. Dadurch                    unterliegt radfahren gegen die Einbahn auch nicht den                    sonstigen Bestimmungen für Radfahrer (Nebeneinander fahren,                    Nachrang beim Verlassen uvm).