Frage zu: § 74 UnivG
Verfasst: 10.03.2015, 11:00
Wie kann man den Abs 1.) bezüglich: "..., wenn die anmeldung zu dieser prüfung erschlichen wurde." deuten?
insbesondere das wort erschlichen im zusammenhang mit einer prüfungsanmeldung?
ich bitte um infos oder tipps. danke