Prüfungsfrage Wirtschaftsrecht

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JUSLINE
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Prüfungsfrage Wirtschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2006, 07:51

Guten Morgen!

Ich habe am Sa eine Prüfung in Wirtschaftsrecht und wir haben einen Fragenkatalog (130 Fragen) bekommen.

Die meisten Fragen haben wir schon beantwortet, nur bei einer bin ich mir nicht ganz sicher:



Frage:

Herr Peter Kamper ist am 01.01.1992 in eine OG als Gesellschafter eingetreten. Am 31.12.1996 wurde das Gesellschaftsverhältnis gelöst. Die Gesellschaft besteht jedoch weiter.

Im Rahmen eines Rechtsstreites wird von Herrn Kamper im Jahre 2000 die Rückzahlung eines Kredites verlangt, den die Gesellschaft bereits im Jahre 1991 aufgenommen hat.

Muss Herr Kamper zahlen ?



mögliche Antworten:

a)JA, weil die Haftung nach 5 Jahre nach dem Austritt andauert und sich auf Schuldner erstreckt, die beim Eintritt des Gesellschafters bereits vorhanden waren.



b)JA, weil Gesellschafter einer OHG auch nach dem Austritt andauert und sich auf Schulden erstreckt, die zum Zeitpunkt ihres Austritts vorhanden waren. Dies gilt auch für Schulden, die bei ihrem Eintritt bereits vorhanden waren.



c)NEIN, weil die Haftung der Gesellschafters mit dem Austritt erlischt.



d)NEIN, weil der Gesellschafter zwar noch 5 Jahre nach dem Austritt für alle Schulden haftet, die während seiner Gesellschaftertätigkeit entstanden sind, jedoch nicht für Schulden, die vor seinem Eintritt entstanden sind



e)NEIN, weil der Gesellschafter zwar nach dem Austritt für alle Schulden unbeschränkt haftet, die während seiner Gesellschaftertätigkeit entstanden sind, jedoch nicht für Schulden, die vor seinem Eintritt entstanden sind.



Ich schwanke zwischen a und e.



Kann mir jemand weiterhelfen?



Danke im Voraus



Robert




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