Exekutionsordnung
Verfasst: 28.11.2006, 12:41
Hallo!
Ich habe leider vor einigen Jahren eine Gehaltsexekution aufgrund einer nicht zurückbezahlten Anzahlung (Auto) beantragt. Diese wurde auch bewilligt und vom AMS, als bezugauszahlende Stelle, wurde mir die Drittschuldnererklärung übermittelt. Nun ist einige Zeit vergangen, aber das AMS hat mir leider nie gemeldet, dass der Verpflichtete keine Bezüge erhält. Da ich selbst in der Buchhaltung und Personalverrechnung arbeite, weiß ich, dass der Arbeitgeber dies (gemäß der Exekutionsordnung) melden muß.
Kann mir nun jemand sagen ob dies auch beim AMS der Fall wäre, bzw. wie ich am besten nun vorgehe?!
Den Betrag den mir der Verpflichtete schuldet, sehe ich sicher nicht wieder (bin an 19ter Stelle der 3.schuldnererklärung, vor mir kommen noch ca € 100.000!!). Da wäre es hilfreich, wenn das AMS gegen die EO verstoßen hat, denn dann haften sie mit ca € 1.000!?
Freundliche Grüße
Ich habe leider vor einigen Jahren eine Gehaltsexekution aufgrund einer nicht zurückbezahlten Anzahlung (Auto) beantragt. Diese wurde auch bewilligt und vom AMS, als bezugauszahlende Stelle, wurde mir die Drittschuldnererklärung übermittelt. Nun ist einige Zeit vergangen, aber das AMS hat mir leider nie gemeldet, dass der Verpflichtete keine Bezüge erhält. Da ich selbst in der Buchhaltung und Personalverrechnung arbeite, weiß ich, dass der Arbeitgeber dies (gemäß der Exekutionsordnung) melden muß.
Kann mir nun jemand sagen ob dies auch beim AMS der Fall wäre, bzw. wie ich am besten nun vorgehe?!
Den Betrag den mir der Verpflichtete schuldet, sehe ich sicher nicht wieder (bin an 19ter Stelle der 3.schuldnererklärung, vor mir kommen noch ca € 100.000!!). Da wäre es hilfreich, wenn das AMS gegen die EO verstoßen hat, denn dann haften sie mit ca € 1.000!?
Freundliche Grüße