§ 212 b BAO
§ 212 b BAO
2010 wurde mir eine Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 6.223,-- von der Gemeinde verrechnet, welche ich auch einbezahlte. Der Bescheid der Gemeinde wurde von mir angefochten und 2014 wurde vom Landesverwaltungsgericht der Beschluss gefasst, dass die zu viel bezahlten Gebühren (€ 1.995,--) von der Gemeinde zurückerstattet werden müssen.
Meine Frage ist nun: kann ich umgekehrt auch Stundungszinsen (Verzugszinsen) von der Gemeinde einfordern? Wenn ja, in welcher Höhe?
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