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Frage zu: § 166 StGB

Verfasst: 02.01.2015, 21:44
von wexi1994

Leider geht so etwas nicht bei gestohlenen Testamenten. Wer das jetzt liest sollte sich meinen Beitrag bei Jusline/forum/Recht, allgemein / So was gibt es in Österreich lesen. Bei hartnäckigen Lügnern und Gerichten, die solchen Leuten auch noch glauben und diese nicht auf Bibel oder was ähnliches schwören lassen, ist da Hopfen und Malz verloren. Man muß alles den Leuten in schriflicher Form vor die Nase halten und ein WAHRES WORT gilt leider nicht.

Auch kann man nicht, wie in allen anderen EU-Ländern, gestohlene Gegenstände aus den Wohnungen holen lassen. Wenn der Dieb bei Gericht sagt, er hätte das nicht, dann wird diesem geglaubt. Auch wenn man zehnmal Recht hat, das Gericht gibt dem Verletzten eine Diversion mit dem Dieb, weil man diesen aufgefordert hat, den gestohlenen Gegenstand, in meinem Fall ein Testament, herauszugeben.

Wenn jemand das zufällig liest, der mir da helfen könnte und mir vielleicht sogar auch glaubt, dann bitte schreiben Sie mir. Ich bin für alle Ratschläge dankbar, denn diese Sache geht schon 3 Jahre, aber diese hartnäckigen Betrüger geben einfach das Testament nicht her. Meine Mutter mußte sogar ein Haus verkaufen, da mit diesem Geld dieses renoviert werden sollte, aber das rührt diese Betrüger noch immer nicht.