Vers.Leistung
Verfasst: 27.11.2006, 22:39
Hallo
lt AHVB/EHVB 1993 besteht gemäß Art. 7 Ziffer 1 lit 1.1 und
1.3 kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel. Im vorliegenden Fall wurde jedoch eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Diese individuelle Vereinbarung ist nunmehr mit den Allgemeinen Bedinungen in Übereinstimmung zu bringen.
Im RIS dazu folgende Entscheidungen gefunden OGH 7Ob297/98x
OGH 3Ob139/60.
Es ist also eine reine Streitigkeit über die Auslegung des Versicherungsvertrages.
bin für jegliche rückmeldung dankbar, da es sich hierbei um keinen kleinen betrag handelt...!
lt AHVB/EHVB 1993 besteht gemäß Art. 7 Ziffer 1 lit 1.1 und
1.3 kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel. Im vorliegenden Fall wurde jedoch eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Diese individuelle Vereinbarung ist nunmehr mit den Allgemeinen Bedinungen in Übereinstimmung zu bringen.
Im RIS dazu folgende Entscheidungen gefunden OGH 7Ob297/98x
OGH 3Ob139/60.
Es ist also eine reine Streitigkeit über die Auslegung des Versicherungsvertrages.
bin für jegliche rückmeldung dankbar, da es sich hierbei um keinen kleinen betrag handelt...!